Die Staatsanwaltschaft forscht von Amtes wegen allen auf öffentliche
Klage zu verfolgenden Verbrechen und Vergehen nach. Sie verfolgt Privatklagedelikte und Übertretungen,
soweit sie nach Gesetz oder Verordnung zuständig ist und leistet Rechtshilfe. Die Staatsanwaltschaft
ist dem Gesamtregierungsrat unterstellt. Sie wird vom Ersten Staatsanwalt geleitet.
Der Stab der Staatsanwaltschaft ist verantwortlich für die Medienarbeit, die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden, das Personal- und Kassawesen sowie den gesamten Informatik-Support.
Das Kriminalkommissariat - eine der vier Hauptabteilungen der Staatsanwaltschaft - nimmt die bei der Staatsanwaltschaft eingehenden Anzeigen entgegen, leitet die Strafverfolgung ein und trifft die ersten Massnahmen, insbesondere die Tatbestandesfeststellung, die Sicherung der Beweismittel, die Ermittlung und nötigenfalls die vorläufige Festnahme der Täterschaft. Ferner die Fahndung nach flüchtigen Tätern, die Einvernahme von Angeschuldigten und Zeugen, das Erstellen von Haftanträgen an den Haftrichter, Gerichtsstandsabklärungen und Auslieferungen vom und ans Ausland.
Abgeschlossene Ermittlungsverfahren mit bekannter Täterschaft werden in der Regel vom Kriminalkommissariat an die Allgemeine Abteilung der Staatsanwaltschaft weitergeleitet, wo - allenfalls nach weiteren, ergänzenden Ermittlungen - über Anklage, Einstellung oder Abtretung entschieden wird.
Die Abteilung Wirtschaftsdelikte ist zuständig für Ermittlungsverfahren, deren Tatbestände in spezifischer Weise mit dem Wirtschaftsleben im Zusammenhang stehen. Die Abteilung Wirtschaftsdelikte behandelt in der Regel Verfahren von der Anzeige an bis zu ihrem Abschluss. Nebst den Staatsanwälten steht der Abteilung Wirtschaftsdelikte das notwendige kriminalistische Personal und ein Revisorat zur Verfügung.
Die Jugendanwaltschaft führt die Strafverfahren gegen Unmündige. Neben den Tatabklärungen stehen vor allem die Abklärungen zur Person im Vordergrund. Sie sollen es ermöglichen, zukünftige Delikte zu vermeiden und allfällige notwendige Massnahmen einzuleiten. Die Verfahren werden mit Beschlüssen und Urteilen der Jugendanwälte abgeschlossen oder zur Beurteilung an das Jugenstrafgericht überwiesen. Die Jugendanwaltschaft arbeitet bei unmündigen Opfern von Sexual- und Gewaltdelikten rechtshilfeweise für die Staatsanwaltschaft. Speziell geschulte Sozialarbeiterinnen und Kriminalisten führen die Befragungen und andere Ermittlungshandlungen, welche die Opfer betreffen, durch.
Der Stab der Staatsanwaltschaft ist verantwortlich für die Medienarbeit, die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden, das Personal- und Kassawesen sowie den gesamten Informatik-Support.
Das Kriminalkommissariat - eine der vier Hauptabteilungen der Staatsanwaltschaft - nimmt die bei der Staatsanwaltschaft eingehenden Anzeigen entgegen, leitet die Strafverfolgung ein und trifft die ersten Massnahmen, insbesondere die Tatbestandesfeststellung, die Sicherung der Beweismittel, die Ermittlung und nötigenfalls die vorläufige Festnahme der Täterschaft. Ferner die Fahndung nach flüchtigen Tätern, die Einvernahme von Angeschuldigten und Zeugen, das Erstellen von Haftanträgen an den Haftrichter, Gerichtsstandsabklärungen und Auslieferungen vom und ans Ausland.
Abgeschlossene Ermittlungsverfahren mit bekannter Täterschaft werden in der Regel vom Kriminalkommissariat an die Allgemeine Abteilung der Staatsanwaltschaft weitergeleitet, wo - allenfalls nach weiteren, ergänzenden Ermittlungen - über Anklage, Einstellung oder Abtretung entschieden wird.
Die Abteilung Wirtschaftsdelikte ist zuständig für Ermittlungsverfahren, deren Tatbestände in spezifischer Weise mit dem Wirtschaftsleben im Zusammenhang stehen. Die Abteilung Wirtschaftsdelikte behandelt in der Regel Verfahren von der Anzeige an bis zu ihrem Abschluss. Nebst den Staatsanwälten steht der Abteilung Wirtschaftsdelikte das notwendige kriminalistische Personal und ein Revisorat zur Verfügung.
Die Jugendanwaltschaft führt die Strafverfahren gegen Unmündige. Neben den Tatabklärungen stehen vor allem die Abklärungen zur Person im Vordergrund. Sie sollen es ermöglichen, zukünftige Delikte zu vermeiden und allfällige notwendige Massnahmen einzuleiten. Die Verfahren werden mit Beschlüssen und Urteilen der Jugendanwälte abgeschlossen oder zur Beurteilung an das Jugenstrafgericht überwiesen. Die Jugendanwaltschaft arbeitet bei unmündigen Opfern von Sexual- und Gewaltdelikten rechtshilfeweise für die Staatsanwaltschaft. Speziell geschulte Sozialarbeiterinnen und Kriminalisten führen die Befragungen und andere Ermittlungshandlungen, welche die Opfer betreffen, durch.