Sexuelle Belästigung, Nichtanhandnahmeverfügung

Am 26.05.2021 verständigte die Mutter eines Kleinkindes die Polizei, weil dieses in einem Tram der Linie 8 durch einen Unbekannten belästigt worden sei. Sie erstattete deswegen Anzeige (siehe Medienmitteilung vom 27.05.2021).

Die Ermittlungen durch die Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft ergaben, dass keine Straftat stattgefunden hat. Offensichtlich interpretierte die Frau die Nähe des Mannes, welcher ihr durch sein sonderbares Verhalten aufgefallen war, als sexuelle Belästigung, wobei sich aufgrund der Sichtung des Videomaterials klar herausstellte, das dem nicht der Fall war.

Das Verfahren wurde deshalb mit einer Nichtanhandnahmeverfügung abgeschlossen, weil der fragliche Straftatbestand eindeutig nicht erfüllt ist.

 

 

 

 

 

 

nach oben