Festnahme nach versuchtem Betrug – Vorsicht vor Betrugsmaschen

Am Dienstag, 30. August 2022, kurz vor 17.30 Uhr, hat die Kantonspolizei Basel-Stadt eine mutmassliche Betrügerin angehalten und im Auftrag der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt festgenommen. Der 24-Jährigen hätte nach einem so genannten «Schocktelefon» – eine der Maschen der Telefonbetrüge – Geld übergeben werden sollen.

Eine 68-jährige Frau hatte am späteren Nachmittag den Anruf eines angeblichen deutschen Polizisten erhalten. Dieser teilte ihr mit, ihre Tochter habe einen schweren Verkehrsunfall verursacht und dabei eine schwangere Frau angefahren. Sie müsse nun eine Kaution entrichten. Eine weitere Person gab sich sodann am Telefon als ihre verletzte und emotional aufgelöste Tochter aus. Dank der guten Reaktion der Geschädigten gelang es im weiteren Verlauf, eine mutmassliche Betrügerin – eine deutsche Staatsbürgerin – festzunehmen.

In den vergangenen Tagen haben mehrere ältere Personen Anrufe von Betrügerinnen und Betrügern erhalten – oft nach der oben geschilderten Masche, zuweilen mit abgewandeltem Vorgehen. Diese Personen teilten ihnen mit, dass sie Ziel eines Einbruches seien, dass ein Angehöriger in einen tödlichen Unfall verwickelt sei oder dass sie bei ihrer Bank beinahe Opfer von falschen Abbuchungen geworden seien. Die Anruferinnen und Anrufer gaben sich als Kriminalbeamte und Polizisten oder als Sicherheitsverantwortliche von Banken aus. In mehreren Fällen gelang es den Tätern dieser Tage, ihren Opfern Geldbeträge in der Höhe zwischen 7000 und 60'000 Franken abzunehmen.

Eine weitere bekannte Masche geht so: Betrüger melden sich bei ihren potentiellen Opfern telefonisch als «Sicherheitsverantwortliche» von Banken. Sie teilen ihnen mit, dass sie gerade eine missbräuchliche Abbuchung von deren Konten gestoppt und Bankangestellte in Verdacht hätten. Deshalb solle man doch zwecks «Spurensicherung» das Geld abheben und den «Ermittlern» übergeben. In den bislang bekannten Fällen wurde durch die gute Reaktion der Betroffenen zwar kein Geld oder andere Wertsachen übergeben. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass es in einigen Fällen, die der Polizei noch unbekannt sind, nicht beim Versuch blieb, sondern dass den falschen Sicherheitsverantwortlichen oder Beamten Geldbeträge ausgehändigt wurden. Wer auf diese Weise geschädigt worden ist und einem Fremden Geld übergeben hat, soll unbedingt – auch nachträglich – bei der Polizei Anzeige erstatten.

Zur Erinnerung weitere Vorgehen der Täter

Die Täter geben sich als Polizist oder als Kriminalbeamtin aus. Die Hochdeutsch oder seit einiger Zeit auch Schweizerdeutsch sprechenden Anrufer nehmen über eine gefälschte Rufnummer [1] eine Verbindung mit den potentiellen Opfern auf. Auf dem Telefondisplay erscheint eine offizielle Amtsnummer, so beispielsweise diejenige einer Polizeiwache oder einer Behörde. In der Folge teilen die Betrüger mit, dass die auf Banken deponierten Vermögen nicht mehr sicher seien und man deshalb das Geld abheben und zu sich nach Hause nehmen soll. Anschliessend werden zivile Polizeibeamte am Wohnort vorbeikommen, um das Bargeld, den Schmuck sowie weitere Wertsachen in Verwahrung zu nehmen und an einem sicheren Ort zu deponieren.

Die Täter fordern ihre potentiellen Opfer wiederholt auch auf, das Geld aus Gründen der Sicherheit persönlich in eine andere Stadt oder ins Ausland zu bringen und dort einem «Polizisten» zu übergeben oder an einem unauffälligen Ort zu hinterlegen. Falsche Polizisten versuchen sodann, Personen in Angst und Schrecken zu versetzen – etwa, weil bewaffnete Einbrecher unterwegs seien, um das am Wohnort aufbewahrte Geld zu stehlen, oder weil ein Angehöriger einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe und bei Nichtbezahlung der Busse verhaftet werde.

Hinweise der Staatsanwaltschaft

  • Die Polizei fordert allgemein nicht auf, Geld bei einer Bank bzw. einem Finanzinstitut abzuheben.
  • Ebenso wenig fordert die Polizei auf, Geld aus Gründen der Sicherheit in einen anderen Kanton bzw. ins Ausland zu bringen.
  • Die Polizei verlangt nicht, dass man ihr Geld oder Schmuck oder weitere Wertgegenstände aushändigt.
  • Haben Sie geringste Zweifel, ob es sich um echte Polizisten handelt, nehmen Sie unverzüglich über Notruf 117 mit der Kantonspolizei Kontakt auf.
  • Die Polizei verlangt kein Geld, damit man nicht verhaftet wird.

Empfehlungen der Staatsanwaltschaft

  • Seien Sie misstrauisch gegenüber unbekannten Anrufern oder fremden Personen, die sie auf der Strasse ansprechen.
  • Werden Sie von verdächtigen Personen oder vermeintlichen Angehörigen (Enkeltrickbetrug) kontaktiert, so informieren Sie unverzüglich die Polizei über die Notrufnummer 117.
  • Gewähren Sie keinen fremden Personen Zutritt zu Ihrer Wohnung oder zu Ihrem Haus.
  • Geben Sie keinerlei Auskünfte über Ihre Vermögenssituation bzw. über vorhandenes Geld, Schmuck und Wertsachen.
  • Bewahren sie keine grösseren Geldbeträge Zuhause auf.
  • Geben Sie keine Auskunft, ob Sie alleine wohnen.
  • Geben Sie keine Auskünfte über Ihr Alter, Zivilstand, Beruf und Gesundheitszustand.
  • Geben Sie keine Kreditkartennummern, Pin Code, Passwörter und Bankkartennummern bekannt.
  • Gewähren Sie keinen Unbekannten (Fremd-) Zugriff auf Ihren PC oder Ihr Smartphone.
  • Sollte sich jemand als Polizist oder Kriminalbeamtin ausgeben und sie auffordern, Geld bei einer Bank bzw. einem Finanzinstitut abzuheben und dieses aus Gründen der Sicherheit zivilen Beamten zu übergeben, so verständigen Sie sofort die Polizei über die Notrufnummer 117.

Weitere Informationen

Empfehlenswert sind der Flyer der Kantonspolizei Basel-Stadt zu dieser Betrugsmasche und die thematische Webseite der Kantonspolizei Zürich.

Hinweise:

[1] «Call ID-Spoofing»: Es handelt sich dabei um einen «Diebstahl» einer fremden Telefonnummer. Dabei sendet der Anrufer – meist über die Internettelefonie (Voice Over IP) – nebst dem Telefonsignal auch noch die falsche Telefonnummer mit. Dadurch wird die wahre Identität des Anrufers beim Angerufenen verschleiert. Die meisten Anrufe stammen aus dem Ausland.

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