Warnung vor falschen Polizisten, sehr hoher Geldbetrag verloren

Erneut haben falsche Polizisten mit ihrer Betrugsmasche einer Rentnerin Geld abgenommen. Dabei gelang es den Tätern, mehr als eine Viertelmillion Franken zu erbeuten.

Im vorliegenden Fall wurde die Rentnerin wiederholt von einer „Kriminalpolizistin“ kontaktiert, weil man ihre Adresse bei Einbrechern, welche kürzlich festgenommen worden waren, gefunden habe. Ihr Vermögen sei nun nicht mehr sicher. Die „Polizei“ versuche sie deshalb zu schützen.

In der Folge wurde die Frau während mehreren Tagen von der „Kriminalpolizistin“ und andern „Polizisten“ mit zahlreichen Telefonanrufen kontaktiert und unter Druck gesetzt. Dabei wurde sie angewiesen, Goldbarren zu kaufen und diese der „Polizei“ zu übergeben. Zudem wurde ihr mitgeteilt, dass sie mit niemandem darüber reden dürfe und sie permanent überwacht werde. Schliesslich leistete die Frau den Aufforderungen Folge, in dem sie zuerst Goldbarren und Geld hinter einer Parkbank in Birsfelden deponierte. Einige Tage später wurde ihr aufgetragen, weitere Goldbarren nach Freiburg i.Br. zu bringen und diese dort unter ein parkiertes Fahrzeug zu legen. Zuletzt erschien ein Mann bei ihr Zuhause, welchem sie die restlichen Goldbarren aushändigte. Insgesamt erbeuteten die Täter rund CHF 270‘000.--.

Allgemeines Vorgehen der Täter:

Die Täter geben sich als Polizist oder als Kriminalbeamtin aus. Die Hochdeutsch oder seit einiger Zeit auch Schweizerdeutsch sprechenden Anrufer nehmen über eine gefälschte Rufnummer[1] eine Verbindung mit den potentiellen Opfern auf. Auf dem Telefondisplay erscheint eine offizielle Amtsnummer, so z.B. diejenige einer Polizeiwache oder einer Behörde. In der Folge teilen die Betrüger mit, dass die auf Banken deponierten Vermögen nicht mehr sicher seien und man deshalb das Geld abheben und zu sich nach Hause nehmen soll. Anschliessend werden zivile Polizeibeamte am Wohnort vorbeikommen, um das Bargeld, den Schmuck sowie weitere Wertsachen in Verwahrung zu nehmen und an einem sicheren Ort zu deponieren.

Die Täter fordern ihre potentiellen Opfer wiederholt auf, das Geld aus Gründen der Sicherheit persönlich in eine andere Stadt oder ins Ausland zu bringen und dort einem „Polizisten“ zu übergeben bzw. an einem unauffälligen Ort zu hinterlegen.

Zudem werden auch Personen von falschen Polizisten in Angst und Schrecken versetzt, weil angeblich bewaffnete Einbrecher unterwegs seien, um das am Wohnort aufbewahrte Geld zu stehlen, oder weil ein Angehöriger einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe und bei Nichtbezahlung der Busse verhaftet werde.

Hinweise der Staatsanwaltschaft:                                                                                          

·        Die Polizei fordert allgemein nicht auf, Geld bei einer Bank bzw. einem Finanzinstitut abzuheben

·        Ebenso wenig fordert die Polizei auf, Geld aus Gründen der Sicherheit in einen anderen Kanton bzw. ins Ausland zu bringen

·        Die Polizei verlangt nicht, dass man ihr Geld oder Schmuck bzw. weitere Wertgegenstände aushändigt·

.         Die Polizei verlangt kein Geld, damit man nicht verhaftet wird.

·        Weder ein Spital noch die Polizei verlangen, dass Geld überwiesen wird, um lebensnotwendige Medikamente für schwer erkrankte Covid-19 Personen zu kaufen.

·        Haben Sie geringste Zweifel, ob es sich um echte Polizisten handelt, nehmen Sie unverzüglich über Notruf 117 mit der Kantonspolizei Kontakt auf.

Empfehlungen der Staatsanwaltschaft:

.        Seien Sie misstrauisch gegenüber unbekannten Anrufern oder fremden Personen, die sie auf der Strasse ansprechen

·        Werden Sie von verdächtigen Personen oder vermeintlichen Angehörigen (Enkeltrickbetrug) kontaktiert, so informieren Sie unverzüglich die Polizei über die Notrufnummer 117

·        Gewähren Sie keinen fremden Personen Zutritt zu Ihrer Wohnung bzw. zu  Ihrem Haus

·        Geben Sie keinerlei Auskünfte über Ihre Vermögenssituation bzw. über vorhandenes Geld, Schmuck und Wertsachen

·        Bewahren sie keine grösseren Geldbeträge Zuhause auf

·        Geben Sie keine Auskunft, ob Sie alleine wohnen 

·        Geben Sie keine Auskünfte über Ihr Alter, Zivilstand, Beruf und Gesundheitszustand

·        Geben Sie keine Kreditkartennummern, Pin Code, Passwörter und Bankkartennummern bekannt

·        Gewähren Sie keinen Unbekannten (Fremd-) Zugriff auf Ihren PC oder Ihr Smartphone

·        Sollte sich jemand als Polizist oder Kriminalbeamtin ausgeben und sie auffordern, Geld bei einer Bank bzw. einem Finanzinstitut abzuheben und dieses aus Gründen der Sicherheit zivilen Beamten zu übergeben, so verständigen Sie sofort die Polizei über die Notrufnummer 117

 

Die Staatsanwaltschaft weist auf einen Flyer der Kantonspolizei Basel-Stadt betreffend falschen Polizisten hin.

[1]«Call ID-Spoofing»: Es handelt sich dabei um einen «Diebstahl» einer fremden Telefonnummer. Dabei sendet der Anrufer – meist über die Internettelefonie (Voice Over IP) – nebst dem Telefonsignal auch noch die falsche Telefonnummer mit. Dadurch wird die wahre Identität des Anrufers beim Angerufenen verschleiert. Die meisten Anrufe stammen aus dem Ausland.

[2] https://www.bs.ch/publikationen/polizei/telefonbetrug.html

www.skppsc.ch oder www.telefonbetrug.ch

 

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