Über uns

Der Stab

Der Stab der Staatsanwaltschaft als Führungsunterstützung ist verantwortlich für die Medienarbeit, die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden, das Personal- und Rechnungswesen, die Logistik sowie den gesamten Informatik-Support.

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Die Kriminalpolizei

Die Kriminalpolizei nimmt die bei der Staatsanwaltschaft eingehenden Anzeigen entgegen, leitet die Strafverfolgung ein und trifft die ersten Massnahmen, insbesondere die Tatbestandsfeststellung, die Sicherung der Beweismittel, die Ermittlung und nötigenfalls die vorläufige Festnahme der Täterschaft. Ferner die Fahndung nach flüchtigen Tätern, die Einvernahme von beschuldigten Personen und Zeugen, das Erstellen von Haftanträgen an das Zwangsmassnahmengericht, Gerichtsstandsabklärungen und Auslieferungen vom und ans Ausland.

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Allgemeine Abteilung der Staatsanwaltschaft

Bei bekannter Täterschaft erledigt die Kriminalpolizei das Verfahren teilweise direkt durch Abtretung an einen anderen Kanton, Verfahrenseinstellung oder Strafbefehl. Alle anderen Verfahren leitet sie an die Allgemeine Abteilung der Staatsanwaltschaft, wo – allenfalls nach weiteren ergänzenden Untersuchungen und Einvernahmen sowie Gutachtenseinholungen – über die Erledigung des Verfahrens mittels Strafbefehl, Anklage, Einstellung oder Abtretung entschieden wird.

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Abteilung Wirtschaftsdelikte

Die Abteilung Wirtschaftsdelikte ist zuständig für Untersuchungsverfahren, deren Tatbestände in spezifischer Weise mit dem Wirtschaftsleben im Zusammenhang stehen. Die Abteilung behandelt in der Regel Verfahren von der Anzeige an bis zu ihrem Abschluss. Nebst den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten stehen der Abteilung Wirtschaftsdelikte das notwendige kriminalistische Personal und ein Revisorat zur Verfügung.

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Jugendanwaltschaft

Die Jugendanwaltschaft führt die Strafverfahren gegen Unmündige. Neben den Tatabklärungen stehen vor allem die Abklärungen zur Person im Vordergrund. Sie sollen es ermöglichen, zukünftige Delikte zu vermeiden und allfällige notwendige Massnahmen einzuleiten. Die Verfahren werden mit Strafbefehlen und Einstellungsverfügungen der Jugendanwältinnen und Jugendanwälte abgeschlossen oder zur Beurteilung an das Jugendgericht überwiesen. Der Vollzug der ausgesprochenen Strafen oder Schutzmassnahmen ist ebenfalls Sache der Jugendanwaltschaft. Sie arbeitet weiter bei unmündigen Opfern von Sexual- und Gewaltdelikten rechtshilfeweise für die Staatsanwaltschaft. Speziell geschulte Personen aus dem Sozialbereich und der Kriminalistik führen die Befragungen und andere Ermittlungshandlungen, welche die Opfer betreffen, durch.

Zum Leitbild der Jugendanwaltschaft Basel-Stadt

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Strafbefehlsabteilung

Die Strafbefehlsabteilung nimmt die Aufgaben der Verfahrensleitung wahr gegenüber der Kantonspolizei sowie verschiedenen Verwaltungsbehörden im Kanton Basel-Stadt und schliesst deren Ermittlungen mittels Erlass eines Strafbefehls, Anklageerhebung oder Einstellung des Verfahrens ab.

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