Elektronischer Rechtsverkehr

Eingaben der Parteien an die Staatsanwaltschaft (inkl. Jugendanwaltschaft)

Die Parteien können gemäss Art. 110 Abs. 2 der Strafprozessordnung Eingaben in elektronischer Form einreichen. Diese müssen mit einer anerkannten elektronischen Signatur (SuisseID von SwissSign oder QuoVadis) versehen sein und über eine anerkannte Plattform für die sichere Zustellung (IncaMail oder PrivaSphere) versandt werden.

Die elektronischen Zustellplattformen aller schweizerischen Behörden, darunter auch diejenige der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, werden auf www.ch.ch (Elektronischer Rechtsverkehr mit Behörden) veröffentlicht. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt ist bei IncaMail registriert.

Zu beachten: Direkte Eingaben via E-Mail an die genannte Zustelladresse entfalten keine Rechtswirkung und werden nicht bearbeitet. Die Zustellung an die Staatsanwaltschaft hat zwingend über IncaMail oder PrivaSphere zu erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass Dokumente ausschliesslich im PDF-Format einzureichen sind.

Versandart: Für Eingaben an die Staatsanwaltschaft ist die Versandart "Einschreiben" und nicht die Versandart "vertraulich" zu wählen. Nur bei der Versandart "Einschreiben" stellt IncaMail Quittungen aus, mit denen die Wahrung einer Frist nachgewiesen werden kann.

Grössenbeschränkung: Der Mailserver der Staatsanwaltschaft akzeptiert nur E-Mails bis zu einer Grösse von 10 Megabytes. Grössere E-Mails, auch wenn sie via IncaMail oder PrivaSphere versandt werden, werden vom Mailserver zurückgewiesen. Wir ersuchen deshalb, Eingaben, welche die Grösse von 10 Megabytes überschreiten, in mehreren Teilsendungen einzureichen.

Elektronische Zustellungen der Staatsanwaltschaft an die Parteien

Die Staatsanwaltschaft kann ihre Mitteilungen und Entscheide mit dem Einverständnis der betroffenen Personen elektronisch zustellen (Art. 86 der Strafprozessordnung). Aus technischen Gründen sind elektronische Zustellungen zurzeit nicht möglich.